Straßenfahrgestell CTV1/O

Die für die Montage des CTV (Straßenfahrgestell) vorgesehen Maschinen sind ausgestattet mit: "Konformitätserklärung für Fahrzeuge des zugelassen Typs", damit die ordnungsgemäße Eintragung auf nationalem Boden ermöglicht wird.

Das Straßenfahrgestell ist für den Transport auf öffentlichen Straßen zugelassen, vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen Genehmigungen durch die zuständigen Stellen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist 80 km/h und die an der Einsatzstelle im Bezug auf den Straßenverkehr geltenden Rechtsvorschriften sind auf jeden Fall einzuhalten.